Die neue Verordnung ist viel umfassender und strenger als die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahr 2006. Sie betrifft alle Arten von Batterien – von denen in Mobiltelefonen und medizinischen Geräten bis hin zu Batterien in Elektrofahrzeugen und Energiespeichern.
Jeder, der Batterien oder batteriehaltige Produkte in der EU/im EWR verkauft, muss neue Verpflichtungen erfüllen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er seine Produkte überhaupt nicht mehr auf dem Markt verkaufen kann.
Was bringt die EU-Batterieverordnung?
Die neuen Vorschriften werden schrittweise eingeführt. Einige gelten bereits seit Februar 2024, andere seit August 2024 – weitere werden in den Jahren 2025, 2027 und später folgen.
Ziel ist es, Schadstoffe zu reduzieren, den CO2-Fußabdruck zu verringern und die Sammlung und das Recycling von Batterien in der EU zu verbessern.
Die Änderungen betreffen den gesamten Lebenszyklus einer Batterie – von der Herstellung über die Verwendung bis hin zum Recycling.
Einführung eines sogenannten Batteriepasses (schrittweise ab 2027), der wichtige Informationen zu jeder Batterie enthält.
Sorgfaltspflicht: Hersteller und Produktverantwortungsorganisationen (PRO) müssen Grundsätze für die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Batterien festlegen und bekannt geben. Sie sind außerdem verpflichtet, Managementsysteme zur Unterstützung der Grundsätze der Sorgfaltspflicht einzuführen, Risiken in der Lieferkette zu identifizieren und zu bewerten sowie Strategien zur Bewältigung der identifizierten Risiken vorzuschlagen. Eine Überprüfung durch eine von der benannten Stelle benannte dritte Partei ist erforderlich. Die Sorgfaltspflicht tritt am 18. August 2025 in Kraft.
Was bedeutet das für Unternehmen? Jedes Unternehmen, das Batterien herstellt, importiert, vertreibt oder in seinen Produkten verwendet, muss:
Die neuen Anforderungen und deren Fristen verfolgen.
Mit seinen Lieferanten zusammenarbeiten und die erforderlichen Daten beschaffen.
Technische Unterlagen erstellen und die neuen Anforderungen an die Kennzeichnung und Nachhaltigkeit erfüllen.
die Einhaltung weiterer EU-Vorschriften – beispielsweise in den Bereichen Produktsicherheit, Chemikalien oder Abfallwirtschaft – überwachen.
Die Nichteinhaltung der Anforderungen kann zu einem Verbot des Inverkehrbringens von Produkten, zu Problemen bei Kontrollen oder zu hohen Geldstrafen führen.
Die Anforderungen werden noch zunehmen – beispielsweise die obligatorische Angabe des CO2-Fußabdrucks oder der obligatorische Anteil an recyceltem Material in Batterien. Unternehmen müssen daher strategisch denken: Sie müssen nicht nur die aktuellen Vorschriften erfüllen, sondern auch auf zukünftige Änderungen vorbereitet sein.