Das Konzept einer Hybrid-Photovoltaikanlage Hierbei handelt es sich um eine Photovoltaikanlage, die neben Photovoltaikmodulen und einem Wechselrichter auch über einen Batteriespeicher verfügt. Ihr Umrichter (oder Wechselrichter) kann die Stromentnahme aus mehreren Quellen steuern – aus PV-Modulen, aus dem Batteriespeicher im Haus und aus dem öffentlichen Stromnetz.
Dies dient dazu, Leistungsspitzen zu überbrücken, die die Kapazität des Umrichters übersteigen, oder bei unzureichender Sonneneinstrahlung Energie zu ergänzen.
HFVEs sind hocheffiziente Systeme, die dank Batterien bis zu 95 % des von ihnen erzeugten Stroms für den Bedarf des Gebäudes nutzen. Für Einfamilienhäuser mit einem Jahresverbrauch von bis zu ca. 15 MWh eignen sich HFVEs mit einer Leistung von bis zu ca. 10 kWp.
Neben der hohen Ausnutzung der selbst erzeugten Energie haben hybride Photovoltaikanlagen einen weiteren großen Vorteil: die Möglichkeit des sogenannten „Inselbetriebs“, d. h. des Betriebs während eines Stromausfalls.
In der Praxis bedeutet dies, dass die HFVE bei einem Stromausfall Backup-Geräte im Haus oder sogar das gesamte Haus mit Energie versorgen kann.
Was tun mit überschüssiger Energie? In der Vergangenheit funktionierten HFVE-Anlagen so, dass der im Haus nicht verbrauchte und über den Stromzähler ins öffentliche Netz fließende Strom dem Betreiber keinen Nutzen oder finanziellen Gewinn brachte. Jetzt können Sie die Energie, die Sie nicht verbrauchen, weiter nutzen.
Eine gängige Methode ist ein kommerzielles Produkt, das als „virtuelle Batterie“ bezeichnet wird und gegen eine regelmäßige Gebühr die Nutzung von 100 % der erzeugten Energie, einschließlich der Überschüsse, ermöglicht. Dieses Produkt eignet sich für Haushalte mit einem Stromverbrauch, der über der Leistung der PV-Anlage liegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Gebäude, die mit Elektroboilern, Wärmepumpen oder elektrischer Fußbodenheizung beheizt werden.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, die überschüssige Produktion zu verkaufen. Der Verteiler generiert für Sie einen Code, mit dem Sie den von Ihnen produzierten Strom verkaufen und so die Investition in die Anlage amortisieren können. Diese Lösung eignet sich für Gebäude mit einer Produktion, die den Jahresverbrauch übersteigt, z. B. mit Gasheizung oder in Niedrigenergie- oder Passivhäusern. Sie können den Überschuss an einen anderen Händler verkaufen als den, von dem Sie Strom beziehen.
Die dritte Option ist der SPOT-Verkauf, bei dem Sie Energie zu aktuellen Marktpreisen kaufen und verkaufen. Diese Lösung eignet sich für Gebäude, bei denen der Verbrauch für Zeiten mit den niedrigsten Marktpreisen geplant werden kann und Sie umgekehrt zu Zeiten mit den höchsten Einkaufspreisen Überschüsse erzielen würden, wodurch Sie Ihren Gewinn aus dem verkauften Strom maximieren können.
Die letzte Option besteht im Rahmen der sogenannten Gemeinschaftsenergie, bei der Sie Ihre erzeugte Energie in Echtzeit an ein anderes Gebäude „übertragen“ oder Energie von einem anderen Gebäude beziehen können – von einer Gruppe sogenannter aktiver Kunden oder Energiegemeinschaften.
Verwaltung Ihrer eigenen Batterien Diese Art von Hybrid-Photovoltaikanlage wird in Gebäuden mit Stromanschluss eingesetzt. Daher ist es notwendig, die Anlagen an das Verteilungsnetz anzuschließen und die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen.
Am häufigsten wird ein Antrag auf Anschluss einer Kleinstanlage mit Überleitung ins Netz gestellt, sofern die Anlage weniger als 10 kWp leistet und über die entsprechende Technik verfügt.
Die zweite Möglichkeit ist ein sogenannter vereinfachter Anschluss, d. h. ohne Einspeisung ins Netz. Diese Anschlussform wird vor allem an Orten verwendet, an denen das Verteilungsnetz nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt und daher keine Einspeisung aus der Anlage aufnehmen kann, oder wenn Ihre Technologie die Bedingungen für den Anschluss an das Verteilungsnetz nicht erfüllt.
Die dritte Möglichkeit besteht darin, die PV-Anlage als Stromerzeuger anzuschließen. Zu dieser Kategorie gehören Anlagen mit einer Leistung von über 10 kWp.
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